Thailand Einreise- und Einfuhrbestimmungen für Schweizer

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Thailand | Einreise- und Einfuhrbestimmungen

Thailand Einreise

Thailand Einreisebestimmungen und Visa für Schweizer Staatsangehörige

  • Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger benötigen einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass. 
  • SchweizerInnen, welche mit dem Flugzeug einreisen, können sich bis zu 30 Tage in Thailand aufhalten. Wer länger bleiben möchte, benötigt jeweils ein Visum. 
  • Ausserdem wird von den Einreisebehörden bei der Einreise das Vorweisen eines Rück- oder Weiterflug-Tickets erwartet. Staatsangehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig beim thailändischen Konsulat nach den für sie gültigen Einreisebestimmungen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Nehmen Sie vor jeder Reise Kontakt mit Ihrem Reisebüro auf und informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten der Thailändischen Tourismusbehörden. 

Einfuhrbestimmungen für Thailand

Eingeführt werden dürfen neben persönlichen Effekten auch  

  • 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
  • 1 Liter Wein oder 1 Liter Spirituosen. Getränke mit mehr als 40 % Alkohol sind in Thailand verboten, die Einfuhr ist untersagt
  • Eine Filmkamera und ein Fotoapparat dürfen zollfrei nach Thailand eingeführt werden. Zusätzliche Geräte müssen bei der Einreise beim Zoll deklariert werden.
  • Eine Drohne darf für den Eigengebrauch eingeführt werden, diese muss aber bei den Behörden registriert werden.
  • Die Ein- oder Ausfuhr von Fremdwährungen nach oder aus Thailand ist unbegrenzt möglich, aber Devisen im Wert über 15‘000 US$ müssen am Zoll deklariert werden. 

Verboten ist die Ein- und Ausfuhr von

  • Feuerwaffen
  • aller Arten von Narkotika/Drogen. Für zahlreiche Medikamente bestehen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen oder Verbote, da diese als Drogen gelten. Weitere Informationen gibt es auf der Website der thailändischen Drogenbehörde. Bei einigen Medikamenten muss im Vorfeld eine Bewilligung eingeholt werden.
  • pornographisches Schriftgut oder Bilder
  • E-Zigaretten und E-Dampfern
  • Artikeln mit der thailändischen Flagge, auch wenn sie dort gekauft werden können
  • Tierischen Produkte (Fleisch, Käse etc.), Souvenirs aus Muscheln, Käfern etc.
  • Pflanzen und Pflanzenteilen
  • Allgemein Lebensmittel lieber zuhause lassen
  • Buddhafiguren oder -köpfe
  • Fälschungen von markenrechtlich geschützten Produkten

Die Liste ist nicht abschliessend. Es gilt deshalb unbedingt, die Informationen der thailändischen Zollbehörden zu beachten und/oder sich rechtzeitig bei der thailändischen Botschaft in Bern zu erkundigen. Tipp: Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Thailand Packliste.

Rauchverbote, zum Beispiel an den Stränden, werden hart durchgesetzt. Bei Drogenkonsum kennt die Justiz kein Pardon, zudem sind Glücksspiele gegen Geld strikt verboten. Weitere Informationen gibt es auch auf der Seite des Eidgenössischen Departements für äussere Angelegenheiten EDA. Diese können auch kurzfristig ändern. > EDA Reisehinweise für Thailand


Haftungsausschluss: Alle Angaben waren zum Zeitpunkt der Erstellung aufgrund unserer Recherchen aktuell. Wir übernehmen keine Haftung, alle Reisenden sind stets selbst für die Gültigkeit der Reisedokumente sowie das Respektieren der Gesetze im Reiseland verantwortlich. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Hinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten.

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